Technische Umsetzung von EU-AI-Act-Anforderungen
Wir begleiten die technische Seite der Einordnung und helfen, die von Ihren juristischen Beratern festgelegten Dokumentations- und Nachweispflichten systematisch umzusetzen.
Governance & Compliance
Der KI-Einsatz im Unternehmen berührt eine Reihe regulatorischer Anforderungen, vom EU AI Act über die DSGVO bis zu internen Compliance-Regeln. Wir unterstützen Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Anforderungen und arbeiten dabei Hand in Hand mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren externen juristischen Beratern.

Was wir konkret machen
Wir begleiten die technische Seite der Einordnung und helfen, die von Ihren juristischen Beratern festgelegten Dokumentations- und Nachweispflichten systematisch umzusetzen.
Datenflüsse, Anonymisierungs- und Pseudonymisierungslogik so gestaltet, dass die von Ihrem Datenschutzbeauftragten festgelegten Anforderungen technisch erfüllt werden.
Fachliche Unterstützung bei KI-Richtlinien
Wir unterstützen Sie fachlich bei der Formulierung unternehmensweiter Leitlinien zum KI-Einsatz, eingebettet in unser technisches Verständnis von Möglichkeiten und Grenzen heutiger KI.
Technische Schutzmaßnahmen
Prompt-Injection-Schutz, Data-Leakage-Prevention, PII-Filter sowie Input- und Output-Validierung.
Kommunikation in die Organisation
Wir helfen Ihnen, die technischen Aspekte Ihrer KI-Anwendung so aufzubereiten, dass sie für Fachbereiche, Führung und Betriebsrat nachvollziehbar werden, als Grundlage für die Abstimmungen, die Ihre juristischen Berater führen.
Wichtiger Hinweis: Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist ausschließlich Anwälten und dafür zugelassenen Stellen vorbehalten. Wir klassifizieren KI-Anwendungen nicht rechtlich und prüfen keine Verträge. Wir setzen die Anforderungen, die Ihre juristischen Berater definiert haben, technisch und organisatorisch um.
Weitere KI-Leistungen

KI-Dienstleistungen

KI-Dienstleistungen

KI-Dienstleistungen

Entwicklung und Innovation in besten Händen
Dr. Andreas Scharf – Vorstand der OctaVIA AG